Schuhzurichtungen

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Schuhzurichtungen

Nutzen sich Ihre Schuhe unterschiedlich ab?
Haben Sie Beschwerden beim Abrollen in Ihrer Schrittabwicklung?
Bleiben Sie häufig mit der Schuhspitze hängen?

 

Oft gibt es dafür einfache Lösungen. Es reicht eine geringfügige Veränderung an Ihrem Schuh.

 Zum Beispiel:

·Eine Absatzerhöhung zum Ausgleich einer Beinlängendifferenz

·Diverse Abrollhilfen zur Entlastung schmerzhafter Gelenke am Fuß und zur besseren Schrittabwicklung

·Polsterung und Änderung des Schuhobermaterial zur Druckstellenentlastung (zum Beispiel Weiten des Schuhs)

 

Wo bekomme ich eine ärztliche Verordnung (Rezept) für Schuhzurichtungen?

Sie können sich die ärztliche Verordnung (Rezept) vom Hausarzt oder vom Orthopäden ausstellen lassen. 

 

Wie lange dauert die Anfertigung einer Schuhzurichtung?

Die Herstellung einer Schuhzurichtung dauert je nach Auftragslage etwa eine Woche

 

Wie viele Zurichtungen bekomme ich pro Jahr von der Krankenkasse genehmigt?

Als Erstausstattung bekommen Sie Zurichtungen an drei Paar Schuhen danach ein Paar pro Halbjahr

 

Wieviel kostet eine Zurichtung auf ärztliche Verordnung (Rezept)?

gebührenpflichtig: 5-10€ gesetzliche Zuzahlung

gebührenfrei: Sie zahlen 0€ dazu.

Auf Ihrem Rezept ist oben links angekreuzt ob sie gebührenpflichtig oder gebührenfrei sind. Kinder bis 18 Jahre sind in der Regel von der Zuzahlung befreit. 

 

Wie lange kann ich meine ärztliche Verordnung (Rezept) einlösen?

Wir unterliegen der Krankenkasse gegenüber einer 28-Tages-Frist ab Rezeptdatum

 

Wünschen Sie mehr Informationen zu Schuhzurichtungen?

Dann rufen Sie uns an unter 03445/ 201593 oder schreiben Sie uns hier eine kurze Nachricht und wir nehmen uns Zeit für Ihre persönliche Beratung. 
 

 

 

 

vor der Absatzerhöhung

Absatzerhöhung 3 cm

Absatzerhöhung 1 cm

Absatzerhöhung 3 cm