Orthopädische Maßschuhe

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Orthopädische Maßschuhe

In Zusammenarbeit mit Krankenkassen und anderen Kostenträgern werden in unserer hauseigenen Meisterwerkstatt bereits seit 1929 orthopädische Maßschuhe angefertigt. Orthopädische Maßschuhe unterscheiden sich von anderen Schuhen dadurch, dass sie von uns ausschließlich in handwerklicher Einzelanfertigung hergestellt werden. Denn nur so ist es möglich, individuell auf die vielfältigen Fuß- und Beinveränderungen jedes einzelnen unserer Kunden und Patienten einzugehen und Ihnen durch das zusätzliche Einarbeiten stützender, korrigierender und ergänzender Schuhelemente wieder ein weitestgehend beschwerdefreies Stehen und Gehen zu ermöglichen. Die dadurch wiedererlangte Mobilität ist  nicht nur ein beträchtlicher Gewinn an Lebensqualität, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Rehabilitation und Gesunderhaltung.

Häufige Fragen...

Ich habe eine ärztliche Verordnung (Rezept) für orthopädische Schuhe, z.B. vom Facharzt für Orthopädie oder vom Hausarzt.

Wie verfahre ich weiter, an wen kann ich mich wenden?

Es gibt 2 Möglichkeiten. Sie schicken uns die ärztliche Verordnung (Rezept) an Schuhorthopädie Röder GmbH, Jakobsstraße 5/6 in 06618 Naumburg mit einer kurzen Auftragsbeschreibung und Ihren Kontaktdaten. Oder Sie geben sie direkt in unserem Haus ab. In beiden Fällen reichen wir nach einer Fußuntersuchung die ärztliche Verordnung (Rezept) zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Sobald wir eine Kostenübernahmeerklärung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für die Vermessung Ihrer Füße. Bei dieser Gelegenheit können Sie selbstverständlich auch aus unserer umfangreichen Modell- und Lederkollektion die Gestaltung Ihrer orthopädischen Schuhe auswählen. Da wir auch die Schäfte (die Schuhoberteile aus Leder) selbst herstellen, sind Ihren individuellen Gestaltungswünschen (fast) keine Grenzen gesetzt. Einige Auftragsarbeiten nach speziellen Kundenwünschen sehen Sie bereits hier auf dieser Seite.

Sie werden feststellen, dass unsere orthopädischen Schuhe nicht nur alle therapeutischen Aufgaben eines orthopädischen Hilfsmittels erfüllen, sondern auch optisch ansprechend gestaltet sind.

 

Wie lange dauert die Anfertigung der orthopädischen Maßschuhe?

Die Herstellung Ihrer orthopädischen Schuhe dauert je nach Auftragslage und Aufwand 2-3 Wochen nach erfolgter Kostenübernahmeerklärung durch Ihre Krankenkasse. Bei einer Erstversorgung  dauert die Anfertigung Ihrer orthopädischen Schuhe etwas länger als bei einer Nachversorgung, da wir in diesem Fall zunächst die Leisten (eine korrigierte Nachbildung Ihrer Füße aus Holz) anfertigen, die wir zur Schuhherstellung benötigen.

Die Leisten sind gewissermaßen das "Herzstück" Ihrer orthopädischen Schuhe. Sie vor allem bestimmen, ob Ihre Schuhe später gut passen oder nicht. Deshalb obliegt die Leistenherstellung in unserem Hause ausschließlich erfahrenen Orthopädieschuhmachermeistern.

 

Wie viele orthopädische Schuhe kann ich erhalten?

Nach den Bestimmungen des Hilfsmittelverzeichnisses können Sie bei der erstmaligen Versorgung zwei Paar orthopädische Straßenschuhe und ein Paar orthopädische Hausschuhe erhalten.

Die orthopädischen Straßenschuhe können frühestens nach zwei Jahren, die orthopädischen Hausschuhe frühestens nach vier Jahren ersetzt werden. Sprechen Sie uns am besten zu allen Fragen der Versorgungshäufigkeit an! Wir beraten Sie gern.

 

Welche Kosten entstehen für mich?

Orthopädische Maßschuhe sind medizinische Hilfsmittel, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen oder anderen Kostenträgern übernommen werden können. Im Falle der Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse entstehen folgende Kosten:

1. Der Gebrauchsgegenstandsanteil

Die Höhe des Gebrauchsgegenstandsanteils ist bundeseinheitlich geregelt und beträgt zurzeit 76,00 € für orthopädische Straßenschuhe und 40,00 € für orthopädische Hausschuhe. Den Gebrauchsgegenstandsanteil müssen Sie in jedem Fall entrichten.

2. Die gesetzliche Zuzahlung

Die Höhe der Zuzahlung ist ebenfalls gesetzlich geregelt und beträgt für orthopädische Maßschuhe 10,00€, die dem Gebrauchsgegenstandsanteil hinzuzurechnen sind. Von der Zahlungspflicht des gesetzlichen Eigenanteils können Sie von Ihrer Krankenkasse auf Antrag befreit werden. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der gesetzlichen Zuzahlung in der Regel befreit.

Auf Ihrer ärztlichen Verordnung (Rezept) ist z.B. oben links angekreuzt ob sie zuzahlungspflichtig oder zuzahlungsbefreit sind.

 

Wie lange ist meine ärztliche Verordnung (Rezept) gültig?

Die ärztliche Verordnung muss der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen ab dem Ausstellungsdatum zur Entscheidung der Kostenübernahme vorgelegt werden. Da die Fußuntersuchung und die Erstellung eines Kostenvoranschlags durch uns auch noch Zeit beansprucht, sollte uns die ärztliche Verordnung umgehend übergeben werden.

 

Ich möchte mir ohne ärztliche Verordnung (Rezept) Schuhe anfertigen lassen. Ist das möglich?

Selbstverständlich fertigen wir auch ohne ärztliche Verordnung (Rezept) Schuhe für Sie an. Wenden Sie sich für nähere Informationen vertrauensvoll an uns! Wir beraten Sie gern. 

 

Ich bin mobil eingeschränkt. Ist ein Hausbesuch möglich?

Wir kommen auch gern zu Ihnen nach Hause, wenn es Ihnen nicht möglich ist, zu uns zu kommen. Für diesen Fall bitten wir jedoch darauf zu achten, dass der Hausbesuch auf Ihrer ärztlichen Verordnung (Rezept) auch ausdrücklich verordnet wurde.  

 

Wünschen Sie mehr Informationen zu orthopädischen Maßschuhen?

Dann rufen Sie uns an unter 03445/ 201593 oder schreiben Sie uns hier eine kurze Nachricht und wir nehmen uns Zeit für Ihre persönliche Beratung.  

 



 

 

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...wird fleißig gearbeitet...
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